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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 02.12.2016

7 K 3612/16

Normen:
StrG § 16 Abs. 8
LadÖG § 3 Abs. 2
VwGO § 80 Abs. 5
StrG § 16 Abs. 8
LadÖG § 3 Abs. 2
VwGO § 80 Abs. 5

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wird wiederhergestellt, soweit er sich gegen Ziffer 2 Satz 2 der Verfügung der Antragsgegnerin vom 27.06.2016 richtet, und angeordnet, soweit er gegen Ziffer 3 i.V.m. [...]
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