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OVG Sachsen - Entscheidung vom 11.01.2016

3 C 12/13

Der Streitwert wird auf 30.000,00 € festgesetzt. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG i. V. m. 1.1.3 und 45.1.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai/1. [...]
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