Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 25.09.2014 - Az. 23 O 57/14 - dahingehend abgeändert, dass die Beklagte zu 1) weiter verurteilt wird, an die Klägerin 65.540 Euro zuzüglich Zinsen [...]
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