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OLG Köln - Entscheidung vom 15.08.2016

5 U 52/16

Normen:
BGB § 823 Abs. 1

Die von der Klägerin beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO . Die Klägerin kann von den Beklagten weder die Zahlung eines Schmerzensgeldes noch materiellen Schadensersatz [...]
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