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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 29.03.2016

ErmRI Gs 1/16

Normen:
JVEG § 23 Abs. 1 Anlage 3 Nr. 104, 113
JVEG § 23 Abs. 1
Anlage 3 zu § 23 Abs. 1 JVEG Nr. 104 und Nr. 113

Fundstellen:
MMR 2016, 424

Die Entschädigung des Netzbetreibers für die Überwachung der Telekommunikation an dem Mobiltelefon mit der IMEI Nr. ... wird auf 155,00 Euro festgesetzt. Der weitergehende Antrag des Netzbetreibers wird zurückgewiesen. [...]
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