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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 06.12.2016

2 Ws (Vollz) 168/16

Normen:
StPO § 33a

Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs wird verworfen. Die vom Antragsteller und seinem Verfahrensbevollmächtigten angebrachte, gemäß § 33 a StPO zulässige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs dringt im [...]
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