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LSG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 05.04.2016

L 2 AS 102/16 B ER

Normen:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2b
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2
FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 2
GewO § 4 Abs. 3
KrWG § 18 Abs. 1
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2b
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2
FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 2
GewO § 4 Abs. 3
KrWG § 18 Abs. 1
FreizügG/EU (2004) § 2 Abs. 2 Nr. 2
FreizügG/EU (2004) § 3 Abs. 1
GewO § 4 Abs. 3
KrWG § 18 Abs. 1
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

Fundstellen:
NZS 2016, 518

Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 17. Februar 2016 wird abgeändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern ab dem 1. März 2016 vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des [...]
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