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LAG Nürnberg - Entscheidung vom 09.12.2016

2 TaBV 50/16

Normen:
ArbGG § 100
BetrVG 87 Abs. 1 Hs. 1 und Nr. 10
Rahmenentgelttarifvertrag Groß- und Außenhandel Bayern (Entgeltstruktur) vom 12.02.2015 (REGA)
ArbGG § 100
BetrVG 87 Abs. 1 Hs. 1 und Nr. 10
Rahmenentgelttarifvertrag Groß- und Außenhandel Bayern (Entgeltstruktur) vom 12.02.2015 (REGA)
ArbGG § 100 Abs. 1 S. 2
BetrVG 87 Abs. 1 Nr. 10
RTV-Groß- und Außenhandel BY § 2 Abs. 5
RTV-Groß- und Außenhandel BY § 2 Abs. 8
RTV-Groß- und Außenhandel BY § 4
RTV-Groß- und Außenhandel BY § 6

1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 05.10.2016 - 7 BV 146/16 - teilweise abgeändert. 2. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand [...]
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