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BVerfG - Entscheidung vom 13.10.2016

2 BvR 1823/16

BVerfG, Urteil vom 13.10.2016 - Aktenzeichen 2 BvR 1823/16

DRsp Nr. 2017/16456

Tenor

1.

Die Verfahren über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

2.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden nach Maßgabe der Gründe abgelehnt.