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BVerfG - Entscheidung vom 13.10.2016

2 BvR 1482/16

BVerfG, Urteil vom 13.10.2016 - Aktenzeichen 2 BvR 1482/16

DRsp Nr. 2017/16455

Tenor

1.

Die Verfahren über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

2.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden nach Maßgabe der Gründe abgelehnt.