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LG Potsdam - Entscheidung vom 05.02.2014

2 O 361/13

Fundstellen:
GRUR-RR 2014, 462
MMR 2015, 45

I. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Potsdam vom 02.08.2013 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, daß folgende Email-Adressen des Verfügungsklägers ausgenommen sind: rechtsanwalt-h.....@gmx.de und [...]
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