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AG Göttingen - Entscheidung vom 12.12.2013

74 IN 105/12

Fundstellen:
ZInsO 2014, 108
ZVI 2014, 157

Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Gläubiger. Wert für die Rechtsanwaltsgebühren: bis 4.000 €. Über das Vermögen des Schuldners ist am 26.07.2012 [...]
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