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OVG Hamburg - Entscheidung vom 06.12.2012

2 Bf 133/11.Z

Normen:
DSchG § 6
DSchG § 11 Abs. 3
BauGB § 1 Abs. 3 und 7

Fundstellen:
ZfBR 2013, 281

Der Antrag der Kläger, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 27. Mai 2011 zuzulassen, wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens [...]
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