1. Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts Albbruck vom 18.4.2011 ( GRG 1 Nr. 1437/2010) wird aufgehoben. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt. I. Die Antragsteller Ziff. 1 bis 3 bildeten [...]
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