Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 13.12.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichts Neukölln vom 24.11.2011 - 31 M 8100/11 - wie folgt abgeändert: Der Erinnerung der Gläubigerin vom 09.11.2011 wird [...]
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