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EuGH - Entscheidung vom 19.07.2012

Rs. C-470/11

Normen:
EG Art. 49
AEUV Art. 267

Fundstellen:
NVwZ 2012, 1162
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Art. 49 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, die den lokalen Behörden ein weites Ermessen einräumt, indem sie es ihnen [...]
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