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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 13.07.2011

L 22 LW 8/11 ER

Der Antrag wird abgelehnt. Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten des Verfahrens nicht zu erstatten. I. Die Antragsteller begehren den Erlass einer einstweiligen Anordnung der 'aufschiebenden Wirkung [...]
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