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LG Bonn - Entscheidung vom 07.06.2011

22 Qs 49/11

Normen:
StPO § 81g
StPO § 304 Abs. 1

Fundstellen:
StraFo 2011, 353

Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 02.03.2006 a u f g e h o b e n . Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt [...]
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