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EuGH - Entscheidung vom 12.05.2011

Rs. C-391/09

Normen:
AEUV Art. 18
AEUV Art. 21
Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180, S. 22) Art. 2 Abs. 2 Buchst. b

1. Eine nationale Regelung, nach der Vor- und Nachnamen einer Person in Personenstandsurkunden dieses Staates nur in eine den Schreibregeln der offiziellen Landessprache entsprechende Form umgeschrieben werden dürfen, [...]
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