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BGH - Entscheidung vom 22.12.2011

2 ARs 403/11

BGH, Beschluss vom 22.12.2011 - Aktenzeichen 2 ARs 403/11

DRsp Nr. 2012/2599

Aufgabe der eigenen Rechtsprechung durch den 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Tenor

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.