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AG Köln - Entscheidung vom 04.08.2011

271 C 59/11

Normen:
BGB § 254
BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3

Fundstellen:
DAR 2012, 588-589

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 107,55 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2011 zuzüglich vorprozessualer Rechtsanwaltskosten von EUR [...]
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