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LG Wiesbaden - Entscheidung vom 15.04.2010

9 O 189/09

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Schmerzensgeld 40.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus jährlich seit dem 03.12.2009 zu zahlen. Es wird festgestellt, daß [...]
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