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LG Köln - Entscheidung vom 06.07.2010

37 O 122/09

Normen:
BGB § 812 Abs. 1 Var. 1
BADV § 9 Abs. 3

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 346.607,06 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 177.967,53 € seit dem 14.01.2009 sowie auf 168.639,53 € seit dem 15.12.2009 zu zahlen. Die [...]
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