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LG Kleve - Entscheidung vom 03.11.2010

170 Qs-200 Js 388/10-14/10

Normen:
StPO § 153a

Fundstellen:
VRR 2010, 443
StRR 2010, 442
VRA 2011, 36
StraFo 2011, 93-95

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom 22.10.2010 wird als unbegründet verworfen. Die sofortige Beschwerde ist unbegründet. Denn das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluss zu Recht den Erlass [...]
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