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LG Duisburg - Entscheidung vom 10.09.2010

6 O 490/08

Normen:
BGB § 280 Abs. 1
BGB § 281 Abs. 1 S. 1
BGB § 252

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.438,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 491,62 € seit dem 02.07.2005, aus einem Betrag von 491,62 € seit [...]
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