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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 18.08.2009

1 L 40/09

Normen:
BBesG § 30 Abs. 1 S. 1
BBesG § 30 Abs. 1 S. 2
BeamtVG § 12a
BeamtVG § 14 Abs. 1
BeamtVG § 14 Abs. 4 S. 1
BeamtVG § 14 Abs. 4 S. 2
BeamtVG § 14 Abs. 5 S. 1
BeamtVG § 14 Abs. 5 S. 3
BeamtVG § 14 Abs. 5 S. 4
BeamtVG § 55 Abs. 1
BeamtVG § 55 Abs. 2 S. 1
BeamtVÜV § 2 Nr. 7
BeamtVÜV § 2 Nr. 9
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 33 Abs. 5

Fundstellen:
DVBl 2009, 1262
DÖV 2010, 42
ZBR 2010, 104

I. Der Kläger wendet sich gegen eine Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG , soweit seine Versorgungsbezüge in Höhe des erdienten Ruhegehaltes im Sinne von § 14 Abs. 1 BeamtVG betroffen sind. Der am (...) geborene Kläger [...]
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