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LG Bonn - Entscheidung vom 01.07.2009

6 S 36/09

Normen:
§ 3 ZPO, § 9 ZPO,
§ 41 GKG
ZPO § 3
ZPO § 9
GKG § 41

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 35.868,09 Euro festgesetzt. Der Streitwert für das Klageverfahren wird unter teilweiser Abänderung des Streitwertbeschlusses des Amtsgerichts Siegburg vom 27.02.2009, [...]
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