1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 11.08.2009 - 1 Ca 2153/07 - dahingehend abgeändert, dass der Kläger ab dem 01.09.2009 monatliche Raten in Höhe von 95,- € zu [...]
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