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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 20.04.2009

4 Sa 4/09

Normen:
ArbGG § 64 Abs. 2 Buchst. b
ArbGG § 64 Abs. 6
ArbGG § 69 Abs. 3 Satz 2
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2
ZPO § 256 Abs. 1
ZPO § 256 Abs. 2
ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2
ZPO § 519
ZPO § 520
GewO § 106
BGB § 242
BGB § 307 Abs. 1
BGB § 611 Abs. 1
GewO § 106
BGB § 242
BGB § 307 Abs. 1
BGB § 611 Abs. 1
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
ZPO § 256 Abs. 1
ZPO § 256 Abs. 2

Fundstellen:
ArbRB 2009, 196

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kammern Ludwigsburg, vom 17.07.2008 - 4 Ca 1480/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass die [...]
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