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FG München - Entscheidung vom 09.12.2009

1 K 2120/09

Normen:
ZPO § 227 Abs. 1

Der Antrag vom 7. Dezember 2009 auf Terminsaufhebung wird abgelehnt. 1. Nach § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs.1 Satz 1 der ZPO kann ein Termin aus erheblichen Gründen verlegt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - [...]
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