Der Antrag vom 7. Dezember 2009 auf Terminsaufhebung wird abgelehnt. 1. Nach § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs.1 Satz 1 der ZPO kann ein Termin aus erheblichen Gründen verlegt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - [...]
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