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EuGH - Entscheidung vom 12.02.2009

Rs. C-466/07

Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1
Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. L 82, S.
16) Art. 1 Abs. 1 Buchst. a
16) Art. 1 Abs. 1 Buchst. b
16) Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1
16) Art. 4 Abs. 2
16) Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1
16) Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 4

Fundstellen:
ArbRB 2009, 95
AuR 2009, 144
BB 2009, 1133
DB 2009, 517
DZWIR 2009, 236
NJ 2009, 218
NJW 2009, 2029
NZA 2009, 251
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2009, 433

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 12. Februar 2009 'Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff 'Übergang' - Vertragliche Übertragung eines [...]
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