Auf die Erinnerung des Beklagten vom 01.08.2008 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts T vom 21.07.2008 aufgehoben. Nach Art. 229 § 6 EGBGB i. V. an § 195 BGB n.F. war der Kostenerstattungsanspruch, der [...]
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