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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.10.2008

9 A 1940/07

Normen:
WasEG NRW § 1 Abs. 1
WasEG NRW § 1 Abs. 2 Nr. 8

Fundstellen:
DVBl 2009, 66

Die Klägerin fördert Grundwasser zum Zweck der Flurabstandsregulierung, das im Anschluss hieran u. a. zur Trink- und Betriebswasserversorgung verwendet wird. Die Beklagte setzte für das Jahr 2004 eine Vorauszahlung für [...]
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