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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 30.01.2008

4 U 145/07

Normen:
BGB § 546
GKG § 41 Abs. 2
ZPO § 3

Fundstellen:
AGS 2008, 569
JurBüro 2008, 651
MietRB 2009, 11
NJW-RR 2009, 444
NZM 2009, 296
OLGReport-Karlsruhe 2008, 856
WuM 2008, 617

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird 15.670,68 € festgesetzt. Es ist ein Vergleichsmehrwert in Höhe von 1.567,04 € entstanden, so dass der Wert des Vergleichs insgesamt 17.237,72 € beträgt. I. Die Klägerin [...]
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