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LSG Bayern - Entscheidung vom 15.12.2008

L 8 SO 97/08 ER

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Eilverfahrens zu tragen. Der Antrag, dem Antragsteller für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung [...]
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