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LSG Bayern - Entscheidung vom 18.11.2008

L 11 AS 335/08 ER

I. Die Beschwerde des Antragstellers wird verworfen. II. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird verworfen. III. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist die Höhe der zu bewilligenden [...]
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