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BGH - Entscheidung vom 03.12.2007

5 StR 384/07

BGH, Beschluß vom 03.12.2007 - Aktenzeichen 5 StR 384/07

DRsp Nr. 2008/588

Gründe:

Die Neuregelung des § 67 Abs. 2 StGB gibt angesichts der gewichtigen Vorstrafen des Angeklagten, die eine Halbstrafenentlassung ersichtlich nicht zulassen werden, hier ausnahmsweise keinen Anlass zum Eingreifen des Revisionsgerichts.

Vorinstanz: LG Leipzig, vom 08.06.2007