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VG München - Entscheidung vom 06.11.2006

M 6a S 06.3333

Normen:
FeV § 11 Abs. 8, Anlage 4 Nr. 9.2.2, § 14 Abs. 1 S. 4
StVG § 3 Abs. 1, Abs. 2

BESCHLUSS I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 3.750 Euro festgesetzt. I. Der 1980 geborene Antragsteller erwarb 1999 die Fahrerlaubnis der [...]
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