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VG München - Entscheidung vom 18.01.2006

M 9 K 05.253

Normen:
AufenthG § 53 Nr. 2, § 56

URTEIL I. Der Bescheid der Beklagten vom 11. Januar 2005 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die [...]
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