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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.06.2006

18 B 1580/05

Normen:
AufenthG § 34 Abs. 2
AufenthG § 34 Abs. 3
AuslG § 21 Abs. 3
AuslG § 21 Abs. 4

Fundstellen:
DVBl 2006, 1060

Der Antragsteller hat zunächst eingeräumt, es möge zutreffend sein, dass die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nicht auf der Grundlage des - vom VG in Verbindung mit den Anspruchsvoraussetzungen des § 37 [...]
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