I. Von der Darstellung des Sachverhalts wird nach § 313 a Abs. 1 Satz 1, § 540 Abs. 2 ZPO abgesehen, da ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zulässig ist (§ 544 ZPO , § 26 Nr. 8 EGZPO ). II. Die zulässige Berufung [...]
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