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FG Nürnberg - Entscheidung vom 17.08.2006

IV 323/02

Normen:
AO § 119 Abs. 1

Am ............. verstarb B. A. (Erblasser). Er hatte mit seiner Ehefrau C. A. in Gütertrennung gelebt. Der Erblasser hatte mit privatschriftlichem Testament vom 01.05.1983 seine Kinder als Erben eingesetzt und mit dem [...]
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