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FG Nürnberg - Entscheidung vom 13.09.2006

III 63/05

Normen:
AO § 129 § 169 § 170 Abs. 1, Abs. 3
EigZulG § 10

Streitig ist, ob der Bescheid über Eigenheimzulage wegen einer offenbaren Unrichtigkeit nach §129 AO berichtigt werden konnte. Am 08.12.1997 beantragte der Kläger für einen 1997 fertiggestellten Dachgeschossausbau [...]
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