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ArbG Hamburg - Entscheidung vom 10.04.2006

21 BV 10/05

Normen:
BetrVG § 118 Abs. 2

Fundstellen:
AuR 2006, 213
AuR 2006, 333
AuR 2007, 137

I. Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Die Beteiligte zu 4) ist eine gemeinnützige GmbH (im folgenden: 'die Gesellschaft'), die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der [...]
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