Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit §§ 52 Abs. 1 , 39 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 GKG . Der festgesetzte Betrag entspricht der Summe der Werte der Streitgegenstände des Verfahrens (§ 39 [...]
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