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BayObLG - Entscheidung vom 08.06.2005

2Z BR 157/04

Normen:
WEG § 43
GVG §17a
ZPO § 579

Fundstellen:
FGPrax 2005, 197
NJW-RR 2005, 1384
NZM 2006, 662

I. Der Antragsteller ist Eigentümer eines Reihenhauses, das über die Antragsgegner, die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage sind, mit Heizenergie und Warmwasser versorgt wird. Im vorausgehenden Verfahren [...]
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