Dem Kläger wurde am 31.10.1977 nach einer Anmeldung gemäß § 59 Waffengesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 08.03.1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2001 (BGBl. I S. 3714), aufgehoben durch [...]
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