1. Die Vorlage ist gemäß § 61 Abs. 1 IRG zulässig. 2. Der Antrag auf richterliche Vernehmung des in der Türkei angeklagten D. E. ist gemäß § 59 IRG zulässig. Nach Art. 14 Abs. 2 des im Verhältnis zur Türkei [...]
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