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LG Dortmund - Entscheidung vom 14.05.2004

3 O 101/03

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 847 Abs. 1
EGBGB Art. 229 § 8 Abs. 1

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 9.000,00 EUR (i. W. neuntausend EUR) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2003 zu zahlen. 2. Es [...]
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