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FG Münster - Entscheidung vom 25.08.2004

1 K 3235/02 I

Normen:
InvZulG (1996) § 6 Abs. 1, 3 S. 1
AO § 89 S. 1

Fundstellen:
EFG 2005, 306

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Festsetzung der Investitionszulage zu Recht wegen verspäteter Antragsabgabe abgelehnt worden ist. Die ehemalige E-GmbH wurde im Jahr 1996 auf die Klägerin (Klin.) verschmolzen. [...]
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